Begleitetes Fahren ab 17
17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung der Klassen B und / oder BE bestanden haben, dürfen jetzt schon vor ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Ein Modellversuch in NRW macht das möglich.
Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.
Der oder die Jugendliche muss einen Antrag auf begleitetes Fahren stellen. Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens mit 16,5 Jahren gestellt werden. Ausserdem müssen die Begleitpersonen
eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.
Benötigt werden:
- Fahrschulanmeldung
- Bescheinigung über Sofortmassnahmen am Unfallort
- Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle
- Personalausweis oder Pass des Antragstellers
- Ein aktuelles Passfoto
- Antrag auf Teilnahme am Modell 'Begleitendes Fahren ab 17' mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter / Eltern.
- Kopie des Führerscheins jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt.
- Einverständniserklärung der Begleitperson
- oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift.
Prüfungsbescheinigung für Jugendliche
Nach bestandener Fahrprüfung bekommen sie eine Prüfungsbescheinigung. Diese gilt dann als Nachweis für die Erlaubnis, bereits vor dem 18. Geburtstag fahren zu dürfen. Mit 18 wird dann ein
regulärer Führerschein ausgestellt und die Prüfungsbescheinigung wird zurückgegeben.
Auflagen und Bedingungen für begleitendes Fahren
Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren !
Für diese Begleitperson gelten folgende Vorgaben:
Sie muss ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen
Sie darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg / l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen. Verstösse gegen die Auflagen führen zur
unverzüglichen Einziehung der Prüfbescheinigung.
Die Begleitperson muss darüber hinaus
namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden,
mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) besitzen,
sich damit einverstanden erklären, dass die Führerscheinstelle eine Registerauskunft einholt. Begleitpersonen dürfen maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.
Rahmenbedingungen und Infos
Die Begleitperson soll den Jugendlichen als Ansprechpartner zu Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll die begleitende Person
Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.
Die Prüfungsbescheinigung ist nur in Deutschland gültig. Im Ausland dürfen die Jugendlichen nicht fahren
